Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerpräsident

Kammerpräsident

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I Vorsitzender an einem Kammergericht bzw. einer Justizbehörde

I 1 allgemein
  • kammer-praͤsident ... der oberste unter den cammer-gerichtsraͤthen
    1741 Frisch I 499
  • kammer-präsident. der präsident in einem kammergericht, welcher ... häufiger ... kammerrichter genannt wird
    1774 Adelung II 1490
I 2 wie Kammergerichtspräsident (I) 
  • das cammer-gericht bestehet aus einem cammer-richter, zwey cammer-praͤsidenten und einer ... anzahl beysitzer
    1751 Buder 177
  • cammer-praesidenten. es sollen 4. praesidenten, und davon 2 der auspurgischen confession zugethan seyn, welche von kayserl. majestaͤt bestellet werden sollen
    1754 Hempel,StaatsLex. VI 194
  • 1782 Scheidemantel,Repert. I 491
II bei einer Kammer (V 2) 
  • in den preußischen staaten ... wurde bey jeder kammer eine justizdeputation angeordnet, die aus den kammerjustitiarien, 2. assistenzraͤthen und dem departementsrathe oder seinem korreferenten besteht, und den kammerpraͤsidenten oder den kammerdirektor an der spize hat
    1785 Fischer,KamPolR. II 124
III
III 1 in Schlesien
III 2 bei einer württembergischen Rentkammer
III 3 Hofkammerpräsident
  • abt von Crembsmünster ... röm. kais. mt. gehaimben rath unt cammer-praesidenten 
    1627/28 Fellner-Kretschmayr II 208
III 4 in Brandenburg-Preußen Vorgesetzter der Amtskammer, seit 1723 der Kriegs- und Domänenkammer
III 5 in verschiedenen Territorien
unter Ausschluss der Schreibform(en):