Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerpräsidium

Kammerpräsidium

Vorsitz an einer Kammer (V 2) 
  • ew. excellenz danke ich ... wegen meiner ... mir allergnädigst accordirten erlassung von dem kammerpräsidio 
    1746 ActaBoruss.BehO. VII 97
  • kinder aufnahm nacher H. in das institut stehet allein dem kammer praesidio zu
    1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 96