Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerprokuratur

Kammerprokuratur

Dienststelle des Kammerprokuratoren 
  • aufkuͤndigungen, der bei stiftern oder kloͤstern angelegten kapitalien sind ... bei der koͤn. kammerprokuratur einzuleiten
    1790 LexÖstVerordn. 21
  • nachdem man mir von seite der löbl. kammerprokuratur jene gelder aufgekündet hat
    1793 GrillparzerBriefDok. I 355
  • ist ... zwischen der k. kammerprokuratur ... und dem herrn J. ... nachstehender vertrag ... abgeschlossen worden
    1801 Österreich/ArchKathKR. 56 (1889) 85
unter Ausschluss der Schreibform(en):