Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerprozeßangelegenheit

Kammerprozeßangelegenheit

  • dem cammeranwalde ... [kann] der eid ebenfalls zugeschoben werden, weil derselbe in cammer- und amts-proceßangelegenheiten, die stelle des cammercollegii vertritt
    1799 Hagemann,PractErört. II 160