Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerreferat

Kammerreferat

ausführliche Berichterstattung in einer fürstlichen Kammer 
  • cammer referata gehen langsam her; geschiehet es, daß wann dergleichen sachen fuͤrgebracht werden, jahr und tag hinlauffen, ehe es einmahl zu einem referat gebracht wird
    1686 v.Schröder,Kammer 612 in Verbindung mit 18