Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerregal
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Kammerregal
(Hoheits-) Recht auf Einkünfte aus der Nutzung von landesherrlichem oder städtischem Eigentum
- zufluͤssen, welche die allgemeinen und dieser stadt rechte und gewohnheiten zu den cammer-regalien zu zaͤhlen pflegen1766 HambGSamml. II 414Faksimile - in Google Books
- ist ... das zollrecht ein landesherrliches kammerregal1785 Fischer,KamPolR. II 416 [ebd. 782]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der grund, warum das eigenthum und die nuzung dieser dinge [erdprodukte] ein kammerregal ist, weil sie ... auf oͤffentlichem grund und boden befinden1785 Fischer,KamPolR. II 879Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wasserregal ... ist als ein theil des staatseigenthums ein kammerregal1785 Fischer,KamPolR. III 3Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gleich wie alle kammerregalien das eigenthum der unterthanen werden koͤnnen1785 Fischer,KamPolR. III 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)