Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerregal

Kammerregal

(Hoheits-) Recht auf Einkünfte aus der Nutzung von landesherrlichem oder städtischem Eigentum
  • zufluͤssen, welche die allgemeinen und dieser stadt rechte und gewohnheiten zu den cammer-regalien zu zaͤhlen pflegen
    1766 HambGSamml. II 414
  • ist ... das zollrecht ein landesherrliches kammerregal 
    1785 Fischer,KamPolR. II 416 [ebd. 782]
  • der grund, warum das eigenthum und die nuzung dieser dinge [erdprodukte] ein kammerregal ist, weil sie ... auf oͤffentlichem grund und boden befinden
    1785 Fischer,KamPolR. II 879
  • wasserregal ... ist als ein theil des staatseigenthums ein kammerregal 
    1785 Fischer,KamPolR. III 3
  • gleich wie alle kammerregalien das eigenthum der unterthanen werden koͤnnen
    1785 Fischer,KamPolR. III 5