Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerregistratur

Kammerregistratur

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  • was wir in unsern clausuren, gewelben oder cammerregistratur ... verordnet und haben wollen, soll der kammersekretär dahin gegen quittanz lieffern
    Ende 16. Jh. Braunschweig-Celle/BlDLG. 88 (1951) 162 Anm. 33
  • diejenige ... rescripta, welche ... bei der kammerregistratur verwahrlich aufbehalten worden
    1711 ActaBoruss.BehO. I 143
  • die concepte [kammer-concepte] ... dem kammer-secretario zurückgeliefert und von ihm dem kammer-registratori, sie in der kammerregistratur an behörigem ort zu hinterlegen, ... eingehändiget werden sollen
    1712 ActaBoruss.BehO. I 200
  • 1724 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 559
  • inspection auf die unterhaltung unsrer [markgräflichen] cammerregistratur 
    1734 Brandenburg-Ansbach/Elsaeßer,BeitrKanzlei. 212
  • 1776 Bergius,NPolKamMag. II 19 Anm.
  • die justiz-deputation hat ihre besondere registratur, welche weder mit der uͤbrigen cammerregistratur, noch diese mit jener melirt werden darf
    1782 HistBeitrPreuß. II 584
  • ist ... das andere [Exemplar der urkundlichen Bestandsaufnahme einer Porzellanfabrik] ... statt reverses in der cammer-registratur verwarlich aufbehalten
    1789 AnnNassau 34 (1904) 135
unter Ausschluss der Schreibform(en):