Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerrest

Kammerrest

finanzielle Außenstände beziehungsweise Forderungen einer Kammer (V 2) 
  • es haben unsere preußische oberräthe vor D.G., assessoren des samblendischen consistorii, unterthenigste intercession eingewandt, das ihme ein cammerrest von 740 marcken, so uf einem hause im kneiphof stehen soll, zu einer begnadigung muchte zugewendet werden
    1607 ActaBrandenb. III 45
  • viele tausend rthl. unrichtige kammerreste, welche in denen sogenannten tenetur-schulden auf verabscheidung bestehen
    1710 ActaBoruss.BehO. I 100