Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerschreiben

Kammerschreiben

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im schriftlichen Geschäftsverkehr einer Kammer 
  • geruhen e.g. aus ... abschrift des ... uns orginaliter communicirten kammerschreibens gnädigst zu sehen
    1639 Wutke,SchlesBergb. II 190
  • [die Kammer habe] nicht nach dem ... gebräuchlich gewesenen stylo, sondern in dem bloßen obangezogenen kammerschreiben ... geantwortet
    1715 ActaBoruss.BehO. II 282
  • cammer-schreiben, daß ... die straf-gelder, ..., dem fisco pauperum daselbst zufliessen moͤgen
    1743 CCHolsat. I 52
  • 1745 Kretschmayr-Walter II 54
  • kammerschreiben [von der koͤnigl. rentekammer] an saͤmmtliche hebungsbeamte
    1812 SystSammlSchleswH. I 19