Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerschreibereiverwalter

Kammerschreibereiverwalter

hat in der Regel Sitz und Stimme im Rentkammerkollegium
Sachhinweis: Reyscher,Ges. XVIII p. 28
  • 1675 WürtDienerb. 111
  • serenissimus administrator haben gnaͤdigst resolvirt, daß das corpus dero fuͤrstlichen kammerschreiberei widerumb auf die art und weise ... gefuͤhrt werden solle, daß die in das oeconomicum einschlagenden sachen von dem kammerschreiberei-verwalter in der fuͤrstlichen rentkammer, die in die justiz, jurisdictionalia und regalia einlaufenden kammerschreibereisachen ... von dem kammer-procuratore in der fuͤrstlichen regierung referirt ... werden sollen
    1738 Reyscher,Ges. XVIII 28
unter Ausschluss der Schreibform(en):