Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerschuldeneinhandlung

Kammerschuldeneinhandlung

Übernahme einer Forderung gegen die Kammer (V 1) 
  • dass keiner von unseren cameralräthen ... sich ... in ... proviantlieferungen, cammerschuldeneinhandlungen und dergleichen einzulassen unterfangen ... solle
    1717 Fellner-Kretschmayr III 225