Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerspann

Kammerspann

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"fürstliches Gespann"
  • alles, was von hofe käme [klagen die Sachsen], erschliche spann- und atzungsbefehle, anstatt mit kaiserlichen kammerspannen zu reisen
    18. Jh. Möser/DWB. V 129