Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerstaat

Kammerstaat

nach bestimmten Grundsätzen organisierte Staats- beziehungsweise Finanzverwaltung
  • zur wiederherstellung des kammerstaates im jahre 1501 zwischen dem herzog und den staͤnden verglichene ordonanz
    1649? Scotti,Cleve I 270
  • haben wir ... gemessene instruction ertheilet, wie sie [die staats-kammerräthe] unsern in etwas zerfallenen kammerstaat und öconomiewesen aller unserer lande in ordnung bringen ... sollen
    1651 ProtBrandenbGehR. IV 396
  • der cammerstaat unserer clev und maͤrkischen landen
    1653 HistBeitrPreuß. II 58
  • daß sie [die cameralen] dazu [formir- und ausrechnung ... eines fürstl. antheils] den fuß der vorhandenen portion-bücher, und darauf ... von einem seculo her unter dero hochlöblichen fürstlichen vorfahren gerichteten grundtheilungen, und des daraus gezogenen aufsatzes des cammerstaats gebrauchen
    1681 Schulze,Hausg. III 191
  • die ... grosse bekostung des cammerstaats ... in etwas zu verringern
    1732 Fellner-Kretschmayr III 412
  • [Übschr.:] von des roͤmischen koͤnigs hof- cantzley- und cammer-staat, foro und abkunfft
    1741 Moser,StaatsR. VII 408
  • sollen selbige [Gebühren] ... aus denen zu extraordinariis angesetzten ausgaben des cammer-staats ausgekehret werden
    1764 Pries,RegConsHolst. 188
unter Ausschluss der Schreibform(en):