Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerstelle
Artikel davor:
Kammersiegel
Kammersitzer
Kammerspann
Kammersportel
Kammersportel(n)kasse
Kammersportelordnung
Kammerstaat
kammerstaatszugetan
Kammerstab
Kammerstadt
Kammerstelle
I
allgemein Amt
- [diejenigen, die auf auslaͤndischen universitaͤten studiren was verboten ist], sind bestaͤndig unfaͤhig und untuͤchtig, irgend eine justiz-, kammer- oder andere geistliche und weltliche civilstelle zu bekleiden1785 Fischer,KamPolR. I 397Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
- von andern finanz- oder kammerstellen, recepturen, oder staatskassen, kann keine art von schuldverschreibung ausgestellt werden, bei strafe der nichtigkeit1808 SammlBadStBl. III 34
III
- die gottgefällige justiz muss billich ... bei denen gerichts- und soviel mehrers bei unseren cammerstellen schnurgrad hin verwaltet werden1717 Fellner-Kretschmayr III 224Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"