Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerstube

Kammerstube

I
  • gleichermaßen soll es auch mit unsern fuͤrstl. raths-, consistorial- und cammer-stuben gehalten werden, daß nemlich niemand ... unangemeldet ... hinein zu gehen erlaubet seyn solle
    1648 Sachsen-Gotha/Moser,Hofr. I Beil. 28
  • "sie [Instruktion für die Kammerräte] unterscheidet ratsstube und cammerstube, ... die Aufgaben der cammerstube umfaßten aber lediglich landesherrliche Finanzangelegenheiten"
    oJ. Sachsen-Weimar/Hess,GehRat 29
II städtische Behörde
  • die cammer-stube aber und das aerarium publicum bereits seine determinirte ausgaben zur ... erhaltung des gemeinen stadtwesens hat
    1706 CCMagdeb. Cont. 47