Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammersukzessionsrecht

Kammersukzessionsrecht

Erbrecht des Fiskus
  • kammersuccessionsrecht. im namen des staats beerbt die kammer jeden erbelos verstorbenen, oder dessen anverwandten außer dem reiche sich befinden
    1785 Fischer,KamPolR. III 323