Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammertabelle

Kammertabelle

  • daß der debit des Rehmer salzwerkes ... nicht mit aufgefuͤhret worden ist, ruͤhret daher, weil dieses salzwerk in den kammertabellen zu dem fuͤrstenthum Minden gezogen wird
    WestfNatKal. 2 (1801) 116