Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammertax(e)

Kammertax(e)

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I
  • cammer-tax 
    1666 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 136
  • fürstlicher heßischer cammertax der fruchte
    1700 ZKulturg. 9 (1902) 67
  • es sind viele aemter in theuren jahren verarendiret, und ist doch der kornpreiß denen beamten und arendatoren nicht hoͤher gesetzet, als die cammer-taxe ist
    um 1700 HistBeitrPreuß. II 118
  • [Verkauf allen vorrätigen Getreides] nach dem jetzigen marktgängigen preis, und wo es nicht anders sein kann, auch unter der kammertaxe 
    1707 ActaBoruss.GetrHPol. II 167
  • das hohe colle. wierdt mir allegieren das es der korn preis so schlecht ist unter die kamertaxa und es nichts gälte
    1722 ActaBoruss.BehO. III 565
  • 1723 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 265
  • 1748 ActaBoruss.BehO. VII 596
  • bey der wochen-rechnung der kuͤchen ... aufsicht zu haben, ob dieselbe dem cammer-tax gemaͤß angeschlagen?
    1754 Moser,Hofr. I 174
  • aus einem ... veraͤnderlichen preiße koͤnnen ... schwierigkeiten ... entstehen. es ist also ... notwendig, daß die cammer von zeit zu zeit einen bestaͤndigen preiß fuͤr die naturalien festsetzet; und dieses ist mithin die cammertaxe 
    1758 v.Justi,Staatsw. 642
  • 1762 Cramer,Neb. 33 S. 6
  • 1777 Preußen/v.Berg,PolR. V 610
  • kammer-taxe, ist ein bey wohleingerichteten kammer- und finanz-collegiis aus den markt- und wirklichen verkaufs-preisen ausgezogener mittelpreis, nach welcher die naturalien, ja bisweilen auch die dienste, bey dem verpachten, verkaufen, kaufen, ausgeben und einnehmen, wie auch in den rechnungen, in anschlag gebracht und angesetzt werden sollen
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 426
  • 1788 WestpreußPR. II 268
  • ahn kraut mögen alljährlich 5 wagen gerechnet werden [an Zehnten für die Pfarrei] und davor nach cammertax 5 fl.
    18. Jh. FriedbergGBl. 4 (1921) 50
  • die kammertaxe in ansehung des rauchhabers [sind] erhöhet [worden]
    1801 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 323
  • in veräußerungsfällen wünscht der käufer einen vieljährigen durchschnitt und anschlag nach dem geringsten kammertax, dahingegen der verkäufer im durchschnitt der jahre wenige, und im anschlage die höchste schätzung durchzusetzen suchet
    1803 MainfrJb. 13 (1961) 173
  • gehalt [des Bischofs] ..., wovon ein viertels theil durch frucht, wein holz ... nach dem kammer-tax angeschlagen, ihm bezahlt werden wird
    1807 Baden/DZKirchR. 12 (1902) 197
  • 1808 Krug,StaatswPreuß. 205
  • die naturalien [werden] nach der kammertaxe ... zu geld angeschlagen
    1809 SammlBadStBl. I 708
  • bei berechnung dieser letztern [Abgabe von Früchten], soll die neue kammertaxe zu grunde gelegt werden
    1817 Württemberg/Conze,QBauernbefr. 96
  • wann der colonus seine kornpächte aus verschiedenen jahren anschwellen läßt, und diese in natura nicht beigetrieben werden können, werden dieselben nach hiesiger kammertaxe angeschlagen, welche vom magistrat nach einem durchschnitt, wie viel das korn 14 tage vor und 14 tage nach Pfingsten auf dem kornmarkt gegolten, festgesetzet wird
    1825 Geck,Soest 423
  • die naturalien nach der cammertaxe ... zu veranschlagen
    1829 GesAnhBernb. III 678