Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammertaxpreis

Kammertaxpreis

nach der Kammertaxe (I) festgelegter Preis
  • wird im allgemeinen festgesetzt: daß der paͤchter die ausgemittelte entschaͤdigung nach kammertaxpreisen erhaͤlt
    1808 Krug,StaatswPreuß. 390