Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammertisch

Kammertisch

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I
  • da ... [die] herren assessoren auf zwei bänken bei dem cammertische zu sitzen, sich auch allbereits gesetzt
    um 1700 VerhOPfalz 93 (1952) 162
  • dem herrn stadtschreiber, so [bei der Ratswählerwahl] an dem cammertischl sitzt
    um 1700 VerhOPfalz 93 (1952) 162
II Tafel für Bedienstete an einem fürstlichen Hof
  • an einem alt-fuͤrstlich-grossen hof werden noch dato fremd-ankommender fürsten und grafen pages und cammer-dienere bey hof gespeißt und an die gewoͤhnliche pagen- und cammer-tische gesetzet
    1754 Moser,Hofr. I 351
  • 1791 Krünitz,Enzykl. 54 S. 314
  • mussten sie das feld [an der Haupttafel] räumen u. formierten ... den kammertisch 
    2. Hälfte 18. Jh. SchwäbWB. VI Nachtr. 2259