Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerumhang

Kammerumhang

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Tapete, die bei besonderen Anlässen aufgehängt wird
  • von den guldin, auch siden und grossen gewuͤrckten cammeren-umbhengen vnd sergen ... ist unser ortnunge, daß die vorgenannt unser sone die gliche mit dem loß theilen sollend
    1444 Pfalz/Moser,Hofr. II 300