Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerumstand
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Kammertuchhändler
Kammertum
Kammertürhüter
Kammertürke
Kammerumhang
Kammerumstand
(finanzielle) Verhältnisse bei einer Kammer (IV 2)
- die vorherigen finanzchefs leicht vorwürfe erdulden müssen, daß sie schlecht gewirtschaftet oder die kammerumstände glänzender vorgestellt, als sie gewesen wären1817 GoetheBrfwVoigt IV 276