Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerumstand

Kammerumstand

(finanzielle) Verhältnisse bei einer Kammer (IV 2) 
  • die vorherigen finanzchefs leicht vorwürfe erdulden müssen, daß sie schlecht gewirtschaftet oder die kammerumstände glänzender vorgestellt, als sie gewesen wären
    1817 GoetheBrfwVoigt IV 276