Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammeruntertan
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Kammertruhenknecht
Kammertuch
Kammertuchhändler
Kammertum
Kammertürhüter
Kammertürke
Kammerumhang
Kammerumstand
Kammeruntergang
Kammeruntertan
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zu Kammer (IV 2) gehörige Person
- soll es vnser aygenthumblichen kammer vnderthonen halben ... also gehalten werden1574 SteirPGO. I 9 (Bl. 4v)Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1575 - in DRQEdit
- in Triesdorf besaß es die sogenannten kammerunterthanen1735 JbMittelfrk. 1 (1830) 34