Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerurteil

Kammerurteil

Urteil des Reichskammergerichts
  • diese publicirung der cammerurthel ist an keine gewisse zeit gebunden. vorzeiten zwar wurde selbige / weiln ... der herren assessoren an der anzahl/ mehr gewesen / zum oͤfftern gehalten / heut zu tag aber werden alle vier oder sechs wochen / nach ermessen und gutduͤncken des herrn cammer-richters urthel publicirt / in solcher menge / daß deren zum oͤfftern in die 200. die meisten aber nur inter locut- und wenig definitiv-urthel seyn
    1711 UnterrichtProzeß 65
  • 1769 Cramer,Neb. 92 S. 42