Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerveranstaltung
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Kammertürhüter
Kammertürke
Kammerumhang
Kammerumstand
Kammeruntergang
Kammeruntertan
Kammerunterwürfigkeit
Kammerurteil
Kammervater
Kammerveränderung
Kammerveranstaltung
wie Kammerverfügung
vgl.
Kammerhandel (I)
- [soll] das daraus [aus dem Verkauf der sequestrirten güter] geloͤsete geld, nach unserer cammer-veranstaltung, an unsere cassa gegen quitung abgeliefert werden1720 CCHolsat. I 1165Faksimile - in Google Books