Kammerveranstaltung
Kammerveranstaltung
wie Kammerverfügung
vgl.
Kammerhandel (I)
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[soll] das daraus [aus dem Verkauf der sequestrirten güter] geloͤsete geld, nach unserer cammer-veranstaltung, an unsere cassa gegen quitung abgeliefert werden1720 CCHolsat. I 1165 Faksimile