Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerverordnung
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zu
Kammer (V)
- die jaͤhrliche pensiones oder renten, so zwar auch aus den aemtern bezahlet werden muͤssen, aber nicht per se, sondern auf der cammer-verordnung, davon auch sowohl als voriger capitalien ante annum 1609 aufkommen sein17. Jh.? HistBeitrPreuß. II 77Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1727 Isaacsohn,PreußBeamte III 58
- soll ... denen beamten scharf untersaget werden ... sonder darauf erhaltene kammerverordnung saat- und brodgetreide vorzuschießen1738 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 510
- dem beamten, ... in so weit selbiger denen koͤniglichen befehlen und cammer-verordnungen nachlebet1754 Rabe,PreußG. I 2 S. 367Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es würden die stände gelegenheit finden, sich ... der vollziehung deren cammer-verordnungen entgegenzusetzen1764 Kretschmayr-Walter III 237
- 1765 Krüger,PreußManufakt. 565
- in der ... bekannt gemachten fuͤrstl. cammer-verordnung1789 VerordnAnhDessau II 32Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mit beyfuͤgung der cammer-verordnung1793 NCCPruss. IX 1814Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1822 Heinemann,StatRErfurt 194
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