Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerwährung
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Kammervisitation
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Kammervogt
Kammervogtei
Kammervorspannpaß
Kammerwächter
Kammerwachtmeister
Kammerwagen
Kammerwagenführer
Kammerwagenknecht
Kammerwährung
für den Zahlungsverkehr mit einer Kammer (IV 2) und Kammergericht (I 2) bestimmt
- dem rath järlichen vier gülden zween groschen, acht pfenning cammerwehrung zu einem gewißen gefälle innen gelaßen oder zurückgegeben werden1648 EisenachStR. 116Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die fünfzig tausend gülden cammerwehrung ..., welche herr landgraf ... verschrieben1648 Schulze,Hausg. II 113
- der pfennigmeister seine rechnungen nach der ihme jetztmahls zugestellten modell und reduction der cammerwaͤhrung in current-reichs-thaler ... jaͤhrlich einrichten ... solle1672 RAbsch. IV 298Faksimile (ca. 104 KB)
- 1695 Diefenb.-Wülcker 685
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- einhundert gulden kammerwährung zu 26 albus in die hochfürstl. rentkammer liefern1701 ZHessG. 65/66 (1954/55) 111
- 26 alb. caßelischer cammerwehrung1769 Lennep,LandsiedelR. 590Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 180
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- 1791 Malblank,Kanzleiverf. II 494 und 520