Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerwandel

Kammerwandel


I
  • all winkltäding, darzur haimblich heirat, wer si macht, hilf ... darzue thuet und gibt, ... soll umb ainen kamerwandel gestraft werden
    oJ. Tirol/ÖW. II 106
II der Strafhoheit des Rentmeisters entzogene (leichtere) Vergehen höhergestellter Personen, die mit einem Straf(ermäßigungs)antrag vom Rentmeister an die Hofkammer weiterzuleiten und von dieser zu bestrafen waren