Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerzuhörer

Kammerzuhörer

wie Kammerauskultator 
  • leute, die gute universitaͤtsstudien, besonders kenntnis der rechte besizen ... werden nach vorheriger pruͤfung bey den koͤniglichen kammern als kammerzuhoͤrer, auscultatores angestellt
    1785 Fischer,KamPolR. II 195
unter Ausschluss der Schreibform(en):