Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerzuschuß

Kammerzuschuß

an eine Kammer (IV 2) abzuführender Anteil von Steuereinnahmen
  • unsre rent-cammer [hat] ... die haͤlfte einer vollen contingentssteuer auszuschreiben und so wohl den ertrag, als den nach demselben zu berechnenden cammerzuschuß in die landwehrkasse einzuzahlen
    1813 VerordnAnhDessau II 252