Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammmachen
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Kammmachen
bestimmte Tucher- beziehungsweise Weberarbeit
- derselbe habe ... sich ... mit dem blatt und kammmachen abgegeben, er verlange aber daß seinem gesellen der auf einen stuhl arbeite auch feine arbeit gegeben werden solle1785 Krüger,PreußManufakt. 663
- 1828 Julius,Gefängnis 328 [als Beschäftigung für Strafgefangene]