Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammmachen

Kammmachen

bestimmte Tucher- beziehungsweise Weberarbeit
  • derselbe habe ... sich ... mit dem blatt und kammmachen abgegeben, er verlange aber daß seinem gesellen der auf einen stuhl arbeite auch feine arbeit gegeben werden solle
    1785 Krüger,PreußManufakt. 663
  • 1828 Julius,Gefängnis 328 [als Beschäftigung für Strafgefangene]
unter Ausschluss der Schreibform(en):