Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammmacher

Kammmacher

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I allgemein als Berufsbezeichnung; Art des Handwerks
  • [als zünftiges Gewerbe] kammacher 
    14. Jh. ZLübG. 39 (1959) 134 Anm. 54
  • Clese kammecher von Spire
    1400 Bücher,FrankfBerufe 65
  • 1509 Bücher,FrankfBerufe 65
  • [unter den Holz verarbeitenden Gewerben aufgezeichnet] kampmacher 
    1520 Zöllner,ZftLeipzig 22
  • C.O's burgers und cammachers ... bericht
    1585 MittNürnberg 44 (1953) 202
  • 1611 ZLübG. 30 (1940) 306
  • 1667 FriedbergGBl. 14 (1939/42) 201
  • 1711 Rädlein 524
  • 1711 ZLübG. 30 (1940) 306
  • [als Bürger angenommen] J.Ph.E., kammacher ... lutherisch, nach vorzeigung seines und seiner frauen gebuhrtsbrief
    1718 NArchHeidelb. 15 (1930) 45
  • [fehlende Handwerker in Salzwedel] ein ... kamm- und uhrmacher, kammsetzer
    1721 CCMarch. V 1 Sp. 413
  • soll ... alhier fehlende fabricanten und handwerker ... eingeladen und ihnen die ordentl. beneficia edictmässig versprochen werden als ... 3) kammacher 
    1752 UnnaHeimatb. 14
  • die horner [der Ochsen] verarbeiten die kammacher 
    1757 Estor,RGel. I 487
  • [aus Gewerbekataster von Landshut, Zahl der Gewerbeberechtigten:] kammacher 1770 1, 1816 2, 1832 2
    1770/1832 Schlittmeier,LandshutFinanzen 81
  • der kammmacher ist der ... handwerker, welcher aus horn, elfenbein, buchsbaum und schildkroͤtenschalen verschiedene arten von kaͤmmen, ingleichen pulverhoͤrner etc. verfertiget. er hat ein zuͤnftiges und geschenktes handwerk
    1777 Bergius,NPolKamMag. III 267
  • 1782 AnnNassau 71 (1960) 158
  • ein handwerksman, welcher ... kaͤmme [Web- beziehungsweise Wollkämme, auch Haarkämme] verfertiget, wird ein kammmacher ... genannt
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 163
  • [aus Gewerbeliste von Nürnberg] kammmacher ums j[ahr] 1720 53 meister, im j. 1781 90 meist. 24 gesell., im jahre 1785 90 meist. 26 gesell.
    1790 Gatterer,TechnolMag. I 1 S. 186
  • [aus Gewerbeliste von Frankfurt a.M. von 1777] kammmacher, mit herberge 11 meister
    1792 Gatterer,TechnolMag. II 280
  • 1794 MittSaar 7 (1900) 66
  • 1798 Hagemann,PractErört. I 110
  • 1798 QGrafschMark 353
  • 18. Jh. NKölnSprsch. II 13
  • 1808 Campe II 878
  • bey den kammmachern kommt der fall vor, daß sie in elfenbein mit der säge auf bleykugeln stoßen
    1816 JbGoetheG. 10 (1924) 175
  • anzahl der gewerbetreibenden jeder art in der provinz Rheinhessen ... kammacher 18
    StatJbRhHessen 1824 S. 90
II
vornehmlich in obrigkeitlichen Vorschriften und Zunftartikeln über die zünftige Organisation

II 1 allgemein
  • [Überschrift einer Zunftrolle:] kammmaker vnd holtenluchtenmaker
    1531 Wehrmann,Zftr. 243
  • kamm-macher haben ein geschencktes handwerck
    1722 Beier,HdwLex. 206
  • das gewerck der kammacher zu Berlin sich ... nach dem algemeinen handwercks-patent vom 16. augusti 1731 ... zu achten hat
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 386
  • lassen wir [König] ... geschehen, daß das gewerck der kammacher fernerhin ungeschlossen bleibe, und dabey so viel meister, als sich ehrlich ernaͤhren koͤnnen, angenommen werden
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 388
  • zu Breßlau sind schon seit geraumer zeit die drey gewerke der stecknadler, kammmacher und rosarienmacher ... vereinigt. sie haben eine gemeinschaftliche zechlade, und halten die quartalzusammenkuͤnfte, bey welchen die annehmung und lossprechung der lehrjungen und andere handwerksangelegenheiten vorgenommen werden, zusammen
    1777 Bergius,NPolKamMag. III 267
  • der kammmacher hat ein zuͤnftiges und geschenktes handwerk
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 180
  • [unter den Breslauer Zechen] kammacher 
    1790 VjschrSozWG. 2 (1904) 265
  • die kammmacher haben in Wirtemberg nur eine lade in Stuttgart
    1815 WirtRealIndex II 415
II 2 insbesondere

II 2 a Meister
  • daß derjenige, welcher meister bey dem gewerck der kammacher ... werden wil, sich bey dem aus des magistrats mittel dem gewercke zugeordneten beysitzer, und dem gewercks-altermeister melden ... solle
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 386
  • wenn aber eines kammachers witwe ausser dem gewercke wieder heiratet, so verstehet sich von selbsten, daß sie sich aller kammacher-arbeit enthalten ... muͤsse
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 391
  • die verfertigung des meisterstuͤks unterbleibt, wenn weder die handwerksartikel, noch die observanz eines erfordern. dergleichen handwerke sind in Wirtemberg die ... kammacher 
    1780 Weisser,RHandw. 163
  • die kammmacher sind ... zu keinen meisterstuͤcken verpflichtet, sondern wenn, wie z.b. in Nuͤrnberg, eines meisters sohn das 25ste jahr seines alters erreicht, und ein fremder 15 jahre auf dem handwerke gearbeitet hat, kann er zu dem meisterrechte gelangen. hingegen in Schlesien, Preußen, ... und im braunschweigischen, finden die meisterstuͤcke statt
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 182
II 2 b Zusammenkünfte
  • bey der zusammenkunft der kammacher es anders nicht, als bey anderer ehrlicher leute zusammenkuͤnften, gehalten werden solle, jedoch daß dabey nicht getruncken werde
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 389
II 2 c besondere Beeidigung
  • die kammacher ... von ihres orts-gerichten darauf beeidet werden, keine andere kaͤmme zum loͤwend, als nach ... [der] vorschrift zu machen und zu verkaufen
    1768 Osnabrück/v.Berg,PolR. V 303
  • [aus Verordnung] gewisse kamm- oder blatmacher ... werden beeidigt und bekannt gemacht ... von welchen die weber ... ihre kämme einzukaufen haben
    1775 SammlVerordnHannov. III 514
III (in Vorschriften betreffend) die Zunft als Produktionsgenossenschaft

III 1 Materialvorkaufsrecht
  • die kammacher zu Breßlau haben die drey ersten tage im jahrmarkte den vorkauf des horns
    1777 Bergius,NPolKamMag. III 268
III 2 Kammherstellung
  • die kammacher ... von ihres orts-gerichten darauf beeidet werden, keine andere kaͤmme zum loͤwend, als nach ... [der] vorschrift zu machen und zu verkaufen
    1768 Osnabrück/v.Berg,PolR. V 303
  • allerhoͤchstdieselben [König] verordnen ... daß die kammmacher sich ... befleißigen muͤssen, die kaͤmme oder leinwandsblaͤtter, in erforderlicher laͤnge, zu der fuͤr die leinwand zum oͤffentlichen verkauf verordneten vorbeschriebenen breite zu verfertigen
    1781 NCCPruss. VII 104
III 3 Verkauf

III 3 a allgemein
  • die kammacher ... von ihres orts-gerichten darauf beeidet werden, keine andere kaͤmme zum loͤwend, als nach ... [der] vorschrift zu machen und zu verkaufen
    1768 Osnabrück/v.Berg,PolR. V 303
  • alle von tischlern, drechslern ... verfertigte neue waaren, sie moͤgen bestellet oder zum freyen verkauf bestimmt seyn, muͤssen von ihnen, bey deren ablieferung oder verkauf, vergeben werden ... ein gleiches liegt den ... kammmachern ... ob
    1793 Schwarz,LausWB. III 192
  • die verleihung einer kurzen waarenhandlungsbefugniß, ist mit ausnahme des verkaufs von elfenbeinenen und schildkroten-kämmen, welche den kammachern und Nürenberger-handlungen vorbehalten bleiben, zu ertheilen
    1802 Kropatschek,KKGes. XVIII 66
III 3 b auf Jahrmärkten (Standgeld, Zoll, Zeitbestimmung)
  • diejenige auslaͤndische kleine marcktleute, als schuster, kamm-macher ... geben auf jeden jahr-marckt von einer achtel-kiste ihrer waaren 1 gr. [Zoll] ... nebst dem bruͤck- und thamm-zoll bey Cuͤstrin
    1724 CCMarch. IV 1 Sp. 441
  • auslaͤndische kammacher, die nicht zur Stutgarter lade zuͤnftig sind, doͤrfen auf den jahrmaͤrkten im land ihre waren nicht fruͤher als nach 12 uhr auslegen, weil die disseitige kammacher auf auslaͤndischen maͤrkten auf gleiche art behandelt werden
    1780 Weisser,RHandw. 342
  • die innlaͤndische kammmacher zahlen auf jahrmaͤrkten ausser ihrem wohnort ein taggeld von 8 kr.
    1815 WirtRealIndex II 416
III 3 c
Preisfestlegung
  • die Dreßdner taxordnung von 1764 hat den kammmachern folgende preise vorgeschrieben
    1777 Bergius,NPolKamMag. III 269
III 3 d Verbot von Preisabsprachen
  • verbieten wir [König] ... daß weder eintzelne meister, noch weniger das gantze gewerck der kammacher, sich untereinander heimlich bereden und verbinden, ihre arbeit auf einen gewissen hoͤhern preis zu setzen, als sonst gebraͤuchlich
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 391
III 4 Lohn und Pension
  • dem kammmacher D. pension ... 7 monate, à rthlr. 8 gr. [aus der Manufakturkasse]
    1750 ActaBoruss.SeidInd. I 222
  • jeder kammmacher hat taͤglich an lohn und kostgeld 8 gr.
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 178
  • in doͤrfern kommen [hinsichtlich des Verdienstes] in die ii. klasse [der gewerbsleute] ... kammacher 
    1815 SammlBadStBl. III 209 [ebd. 211 uö.]
IV Steuerpflicht
  • kammsetzer, oder kammmacher, in Dreßden und Leipzig 1 thl. [extra-ordinairsteuer]
    1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 478
V als Familienname
unter Ausschluss der Schreibform(en):