Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammrad
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Kammpfennig
Kammrad
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mhd. kamprad, kamprat; mnl. camrat
Rad mit Zähnen, Zapfen, zB. im Mühlengetriebe (Zeichen der Müllerzunft; Meisterstück eines Müllers); auch als Martergerät
Rad mit Zähnen, Zapfen, zB. im Mühlengetriebe (Zeichen der Müllerzunft; Meisterstück eines Müllers); auch als Martergerät
- von den kampraden wen dy truken stên, waz recht ist14. Jh. ZwickauRb. 58
- mit gnaden dahin befreyt, das sie inen ain fertigung mit unßer frauen bildtnus und ain khampradt auf irn aigen cossten mügen zuerichten1600 EferdingRQ. 94
- sollen ihme [dem Müller] ... die zunft- und kerzenmeister ... das meisterstuͤk zu machen, auferlegen, nemlich ... ein kampf- ader wasserrad1729 Weisser,RHandw. 440Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [als Meisterstück muß der Müller] ein kampf- oder wasserrad ... machen und wer kein kampf- oder wasserrad machen kan, der solle fuͤr das kampfrad 6 fl. ... in die meisterlade erlegen1729 Weisser,RHandw. 440Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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