Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammwerk

Kammwerk

das Herrichten, Waschen, Entfetten der Wolle
  • camm-werck. ist denen tuchmachern verboten ... wer aber das machen wuͤrde / soll des tuchs ihme selbst verlustig seyn / und nicht deme / dem ers gefertiget
    1722 Zeitz/Beier,HdwLex. 77