Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampagnekanzlei

Kampagnekanzlei

zur Aufrechterhaltung eines Kanzleibetriebs bei Reisen und Feldzügen eines Herzogs
  • "unter Herzog Eberhard Ludwig blieb diese kampagne- oder land kanzlei auch in Friedenszeiten bestehen"
    um 1700 Wintterlin,BehWürt. I 66 [urk.?]