Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampagnekanzlei
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Kampagnekanzlei
zur Aufrechterhaltung eines Kanzleibetriebs bei Reisen und Feldzügen eines Herzogs
- "unter Herzog Eberhard Ludwig blieb diese kampagne- oder land kanzlei auch in Friedenszeiten bestehen"um 1700 Wintterlin,BehWürt. I 66 [urk.?]
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