Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kampfartig

kampfartig

ob die lautlichen Varianten von kampfwürdig z. T. sprachlich als kampfartig gedeutet worden sind, so daß auf Grund dieser volksetymologischen Umdeutung kampfartig dann wirklich als neues Kompositum gebildet wurde? oder ist kampfardic im vorliegenden Beleg ebenfalls nur lautliche Variante von kampfwürdig?
wie kampfwürdig 
  • is em neyn oghen, nese edder munth ... vorbrant unde lemede edder kampfardic wunden van der dat nicht entfanghen, szo ys dat nicht eyne mishandelunge
    1518 Wasserschleben,RQ. 5