Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kampfbar
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Kampe
Kampementsfuhre
Kämpe(n)schade
Kampf
Kampfacht
Kampfächter
Kampfansprache
Kampfansprechen
kampfartig
kampfbar
, Nebenform kampferI von Wunden, die nach ihrer Beschaffenheit ursprünglich ein Verfahren mit gerichtlichem Zweikampf zulassen
II zum gerichtlichen oder außergerichtlichen Zweikampf aufgefordert, bereit oder fähig