Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kampfbarlich
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Kämpe(n)schade
Kampf
Kampfacht
Kampfächter
Kampfansprache
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kampfartig
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wie kampfbar
vgl.
kampfwürdig
- woll wreullik vnd ahne noth den andern kambarlick verwundet vnd nicht vorvest werdt15./16. Jh. GardelegenStat. 48
- wer ... einen buͤerger ... in seinem hause kaͤmpfferlich ... verwundet, ... den soll man die hand auf der thuͤrschwellen abschlagenZeitz 1573 S. 268Faksimile (ca. 178 KB)
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2Kämpfe
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