Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfeid
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kampfbärend
kampfbarlich
kampfbarwürdig
Kampfbot
Kampfbrief
Kampfbriefsträger
Kampfbürgschaft
Kampfding
1Kämpfe
2Kämpfe
Kampfeid
von den Parteien vor dem gerichtlichen Zweikampf geleisteter Eid
bdv.:
Streiteid
- wenne di gewer getan ist, so butit yenir man sine unschult, daz ist eyn eit unde eyn kampheit13./14. Jh. NeumarktRb. Kap. 194
- dieser gesetzliche kampfeid wurde ... auf die reliquien von heiligen geleistet1795 Majer,GOrdalien 259
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kämpfen
Kämpfe(n)kind
Kämpf(en)lohn
Kämpfer
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