Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfhut

Kampfhut

Kopfbedeckung beim gerichtlichen Zweikampf
  • der forderer soll gantz angethan sein in einem grauen rockh mit einem kampfhut vernehet mit riemen
    Mitte 15. Jh. Franken/GrW. III 601
unter Ausschluss der Schreibform(en):