Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfplatz
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kämpfig
Kämpfin
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kämpflich
Kampfmeister
Kampfordal
Kampfordnung
Kampfort
Kampfplan
Kampfplatz
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I
umgrenzter Platz für den Austrag eines gerichtlichen Zweikampfes; auch übertragen (Beleg 1515)
vgl.
Ernstkreis,
Kampf (A I),
Kampffeld,
Kampfgefilde,
Kampfhaus,
Kampfhof,
Kämpfrasen,
Kampfraum,
Kampfstall,
Kampfstatt (I),
Kreis,
1Mark,
Ring,
Wal,
Warf
- der sich der zauberischen kampffpletzen vnterzeucht1515 Weier,de praestigiis II 410 [übertragen]Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ein rath inen [den kempffern] kampffplatz bewilligt1541 Herolt,HallChr. 95
- das der einte oder andere under denen einmahl uff dem bestimbten kampfblatz zůsamen kommenen partheyen verwundt ... worden oder nit1651 BernStR. VII 1 S. 384Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- kampfrecht erfordert / daß dem ausforderer der kampfplatz zugeben ... gebuͤhret1663 Schottel 502Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- dass der enite oder andere auf der ern anboeten und angenommenen kampfplatz verwundt1709 Mutach 156Faksimile (ca. 128 KB)
- 1735 Gerhard,Kampfgerichte Kap. III § XIII
- daß gewisse staͤdte, zu kampfplaͤtzen, benennet wurden, in welchen die obrigkeit den zweykampf einrichten und reguliren sollen; damit alles ordentlich zugehen ... möchte1743 Ludewig,Anzeigen I 945Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1745 Frisch I 499
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- 1775 Adelung II 1494
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- wenn der klagende sich auf dem kampfplatze gestellet hatte, und der angesprochene auf dreymahlige ladung ausblieb, hatte er den kampf verloren1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 3
- 1808 Campe II 880
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II
Austragungsort für einen gerichtlichen Zweikampf in bestimmten Städten
bdv.:
Kämpfrasen
- kampffplatz zů Hall1578 Münster,Cosmographie 808
- ein ander kampffplatz ist zů Wirtzburg im Franckenlandt1578 Münster,Cosmographie 810
- waren die partheien wegen des zweikampfs mit einander übereingekommen, baten sie den magistrat ..., ihnen einen sichern kampfplatz anzuweisen1795 Schwäbisch Hall/Majer,GOrdalien 297
III
Verurteilung zum Zweikampf als Strafe (Gladiatorenwettspiele)
- kriegsgefangene, verurtheilte missethäter, verlaufene und boshafte sclaven, die von ihren herren zur strafe zum kampfplatze [bei den Römern] verurtheilt wurden1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 15
IV
Schlachtfeld, Kriegsschauplatz
- 1528 Goldast II 226
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- 1775 Adelung II 1494
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
übertragen als Austragsort für Sängerwettstreit
- ein weisz mann soll gerüstet sein wie ein kempffer, welcher allein gerüstet steht auf dem kampffplatz mit harnisch und schwerd zu dem hatz1570 Hans Sachs/Schaer,Fechter 126
VI
Stätte für Kampfspiele im alten Rom
- einer den andern hieb, stach vnd warff mit schwerdtern, kolben, spieß vnd pfeil ... vil blieben auff dem kampffplatz todt1589 Dresden/Wassmannsdorff,Fechtschulen 49