Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfprozeß

Kampfprozeß

Rechtsstreit, der durch gerichtlichen Zweikampf entschieden wird
  • er [Kläger] solie denselben [Beklagten] oben bei dem halse am kleide ziehen. war der kampfprocess auf diese art den rechten gemäs, von dem kläger eröffnet worden, musste er nachdem er den beklagten wieder losgelassen hatte, ... seine klage nochmals auf die oben bestimmte art bei diesem und dem richter anbringen
    1795 Majer,GOrdalien 230
  • beim kampfprocess ... dem beklagten freigestellt, wenn der kläger ihm nicht ebenbürtig war, auf sein recht den kampf auszuschlagen, verzicht zu thun
    1795 Majer,GOrdalien 239