Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfrecht
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, Kampfesrecht
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Sachhinweis: DWB. V 155; Stallaert II 35f.; Lexer I 1508; MnlWB. III 1160; 1735 Zedler IX 335ff.; 1757 Estor,RGel. I 565; J.Würdinger, Kampfrecht in Bayern/OberbayrArch. 36 (1877) 173-200; v. Etzel, Kampfrecht u. Frankenrecht/ArchUFrk. 68 (1929) 503-510; Franken/SchrrBayrLG. 54 (1956) 155-162; TalhoffersFechtbuch; Nottarp,GottUrtStud. 306
I
Inbegriff aller Rechtsregeln für den gerichtlichen Zweikampf, das Verfahren und das Kampfgericht (III); nicht immer scharf zu trennen von der Bedeutung: Recht des Verletzten, Kampfklage erheben und Streitentscheidung durch Zweikampf herbeiführen zu können, und von Kampfrecht (III)
- nu hêrre, sprach er [truchseß] hie bin ich / und vordere mîn kampfrehtum 1210 GottfrStraßb.(Ranke) V. 11035
- si aliquis suum adversarium in iudicio conveniat de incendio nocturno per eum modum, quo moveat ei questionem duellionis quod vulgo dicitur kamprecht1290 MGConst. III 426Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- es sind alle chamkrecht [so!] abgenommen, alsen verr der purchvrid geraichet zwischen reichen und armen1346 Carinthia 1858 S. 183
- dat upperste recht es camp recht ende dat bedinghet metten mannen ende wyst de justicieum 1350 CoutBourgBruges III 231
- pugna duellio nis quod vulgo dicitur kamprecht1290 KlKaiserr. 108
- ich heische den N. ... unter mynen schilt und unter mynen hut mit mynen kolben nach kamphsrecht, nach franken recht, nach landrecht, umb den raup14. Jh. MittFrankf. 5 (1874/79) 297
- alle die rechte die sie von gerichts wegen haben sollten / nach kampfs rechte und franken rechte / daz wart im erteiltum 1400 ArchUFrk. 68 (1929) 505
- 1410?/1613 Ordnung des Kampfgerichts zu Nürnberg/Goldast II 85
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- kampfrecht erfordert / daß dem ausforderer der kampfplatz zugeben und zuversicheren / dagegen der geforderte die wehren zulegen / und wahl derselben zuhaben gebuͤhret1663 Schottel 502Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- findt man ... solches langobardischen kampff-rechts noch einige spuhr in den alten lehn-rechten1689 Valvasor,Krain II 174Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- ein jeder besinne sich: ob, nach, bey lebensstrafe, verbotenem kampf-recht, jemand ... noch anzumuthen, seine sachen mit dem degen auszumachen?1731 Ludewig,Anzeigen I 247Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine kundige sache ist, dass in dem alten und mittleren Deutschland fast aller gerichtliche beweis, auf dem kampf- und kolbenrechte gesetzet worden [ist] ... [und] dass man die art dieses fürchterlichen beweises an gewisse und besondere gesetze gebunden [hat]1754 TalhoffersFechtbuch 17
- das ehemalige kampfrecht, oder iudicium duellicum1771 J.P. Lang, Materialien zur Oetting. Geschichte I (1771) 161
- das kampfrecht, welches von uralten zeiten in Deutschland uͤblich1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 3
- suchten es die bischöfe auf der ... nach Valence ... 855 berufenen kirchen-versammlung dahin zu bringen, dass das kampfrecht möchte abgeschaft werden1795 Majer,GOrdalien 171
- zuerst verbot [Papst] Alexander III. das kampfrecht ... 1179. auf dem concilium im Lateran1795 Majer,GOrdalien 277
- hauptsächlich nahm man [im vierzehnten und funfzehnten jahrhundert] in civil-streitigkeiten und injurien-sachen seine zuflucht zum kampfrecht1795 Majer,GOrdalien 294
- ist das kampfrecht ... nach und nach in abnahme und außer gebrauch gekommen1795 Majer,GOrdalien 316
II
wie Kampfgericht (III)
- dies ist das kampfrechte, als man es vor zyten gehalden zu Geilnhusen. und nach derselben stede gnade und frieheid [verliehen durch Karl IV.] ... soll man das gericht halden of dem schuffwasenMitte 14. Jh. MittFrankf. 5 (1874/79) 297
- Mitte 15. Jh. Würzburg/Schneidt,Thes. II 590
- wenn mein herr zu kampfrecht sitzt, so soll er sitzen an den hoff Osternach ... und den rucken an die mauer kehren obwendig der pforden ... vnnd soll sitzen als ein hertzog zu Franckhen15. Jh. GrW. III 601Faksimile (ca. 303 KB)
- in sachen ehr vnd leumuth oder geruͤcht belangent, darumb das kampffrecht gesucht vnd gebetten worden, hat ein bischoff als ein hertzog zu Frankken ... aigner persohn sitzen vnd vrtheilen muͤssen, vnd nachdem das kampffrecht seithero bischoff Johansen von Grumbachs ... 1466. gestorben, nit mehr gehalten worden, hat kein bischoff mehr persoͤnlich am landtgericht gesessen1536 Senckenb.,KaisG. Anh. 42
- die bischoue zu Wirtzburg als hertzogen in Franken ... den blutban leihen, vnd im kampffrecht sitzen16. Jh. FrkZentb. 159
III
spezielle Regeln für die Einleitung und Durchführung eines gerichtl. Zweikampfs, zT. obrigkeitl. verordnet, zT. privat aufgezeichnet
- der kempfe küne als di risen kam uf dez kampfes wisen. der kreiz waz wit geringet, kampfes reht gedingetum 1300 HeinrNeustadtZukunft V. 2206
- C.B. sprach an kempflich C.v.T. mit urteiln und mit worten, alz er ze rehte solte, dem wart tag geben uf der Schotten anger über vierzehen tage noch kampfesrecht und noch franckenrecht1325 SchrrBayrLG. 54 S. 159
- ich heische den N. ... unter mynen schilt und unter mynen hut mit mynen kolben nach kamphsrecht14. Jh. MittFrankf. 5 (1874/79) 298
- man sol in paiden [Zweikämpfern] griezwærtel geben nâch champhes recht14. Jh. Augsburg/Ruprecht(Claußen) 138
- das sich iglicher schicken u. bereiten soll nach kampfsrecht u. Frankenrechtum 1447 WürzbZ. I 2 S. 1281Faksimile (ca. 172 KB)
- soll er ... bitten also: gnediger herr, N. ist alda, und will den N. kampflichen heischen, vnd bitt euer gnaden, das jr jhn wollet lassen herbringen und geleiten nach kampfrecht und franckenrecht15. Jh. GrW. III 601Faksimile (ca. 303 KB)
- handschrift eines alten, mit figuren ausgezierten kampfrechts von Talhoffer1754 Dreyer,Samml. I 149
- nicht wider die gewohnheiten des kampfrechts [gewesen] ..., einen freund, oder einen andern, der sich dazu anbot, für sich kämpfen zu lassen, doch ... mit einwilligung des ausforderers1795 Majer,GOrdalien 206
IV
Turniergericht (judicium duellorum equestrium)
- olim duellorum siue certaminum equestrium judices in Austria reperiebantur quibus cura horum negotiorum occurrentibus casibus, commissa erat, et de illis ius dicebant. istud officium das kampf-recht dicebatur1758 Haltaus 1064Faksimile - in Google Books
- an. 1374. Albertus Austriae dux Conrado de Weytra das kampf-recht in feudum dedit: thun kund offenlich ... dass vnser getreuer H., obrister kampfmeister, dem ehrbarn vnsern getreuen Conrad dem Weytracher, das kampf-recht in Oesterreich das von vns zu lehen ist, mit vnserer hand, gunst vnd gutem willen gemacht vnd gefüget hat. also ist, da er ohne leibs erben abgehet, dass den dasselbe kampf-recht mit allen ehren vnd würden erben vnd gefallen soll, auf dem ehegen1758 Haltaus 1064Faksimile - in Google Books