Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfrichter

Kampfrichter

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I Richter beim Kampfgericht oder Kampfspiel 
  • anfangs haben nur zween gegeneinander / hernach aber 16 wider 16 zugleich auf einmal zusammengerennet; ... solang mit den schwerdern aufeinander gehaͤmmert / bis die kampfrichtere / grieswaͤrtel und ehrnholden darzwischen liefen / und sie voneinander scheideten
    1668 Fugger,Ehrensp. 1335
  • fiel [beim Zweikampf] ... ein argwohn vor / daß einer von beyden / mit boͤsen und unziemlichen kuͤnsten / sich zu behelffen gedaͤchte: so geschahe eine untersuchung; und das gebuͤhrte dem kampff-richter 
    1689 Valvasor,Krain II 179
  • kamprichter f. parrain du camp
    1711 Rädlein 524
  • erschien ... der zum [gerichtlichen] zweikampf bestimmte tag und die angesetzte stunde, begab sich der richter nebst den beisitzern und einigen zu diesem zweck besonders verordneten kampfrichtern, meistens ... alte verdiente ritter, auf einen ... für sie besonders zugerichteten balkon [auf dem kampfplatz]
    1795 Majer,GOrdalien 258
  • nach ablegung des eides untersuchen die kampfrichter die rüstungen und waffen der kämpfer
    1795 Majer,GOrdalien 261
  • der kampfrichter ... ein richter bei einem kampfe, d.h. eine ... person, welche bei einem kampfe, besonders bei kampfspielen darauf achtet, daß alles auf die gehoͤrige art zugehe, und die entscheidet welche der kaͤmpfenden parteien den kampfpreis verdient habe, und diesen preis ertheilet
    1808 Campe II 880
II Richter bei einem Duell
  • die sekundanten als kampfrichter und bestimmer gaben sich alle vier ihr ehrenwort, daß sie nicht mehr als vier kugeln und nicht unter 18 schritt entfernung wollten wechseln lassen
    1814 Schmeller,Tageb. I 253
III
Richter bei Wettkämpfen von Dichtern und Sängern
  • 1808 Campe II 880
unter Ausschluss der Schreibform(en):