Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfschildamt

Kampfschildamt

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"in Oesterreich bestand bereits im 14. Jh. ein eigenes Kampfrichteramt, das in den ältesten Zeiten Kampfrecht- oder kampfschildamt hieß und eigentlich das Richteramt bildete, welches die Besitzer desselben bei den ritterlichen Zweikämpfen im Namen des Landesfürsten ausübten" H. Meynert, Geschichte des Kriegswesens ... in Europa I (1869)
  • daz er vnd sein erben das ... kamphschiltambt mit allen seinen zugehörungen nufürbazzer von vns vnd vnsern erbenin lehensweis besitzen, inhaben, niessen ... sullen ... als desselben kamphschiltambts, lehens, vnd lands recht ist
    1432 H. Meynert, Geschichte des Kriegswesens ... in Europa I (1869) 256
  • hertzog Albrechts zu Oesterreich lehn-brief vor H.R., uͤber das kampff-schild-amt in Oesterreich ... de an. 1395
    1727 Lünig,CJFeud. II 358
  • kampf-schild-amt ... hoc officium comes de Wurmbrand c. l. indicauit his verbis: "cogitet autem Beneuolus lector, quae ratio illius muneris antiquis temporibus fuerit, quod das kampf-schild-ampt vocabatur ..."
    1758 Haltaus 1065