Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfvater
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Kampftag
Kampfteiding
Kampfübung
Kämpfung
Kampfvater
Kampfgehilfe, Kampfhelfer
vgl.
Kampfgehilfe
- nach sothaner inquisition / strecke der (verdaͤchtig-geweste) seine hand aus / in der hand seines kampff-vaters / oder seines geleit- und streit-bruders / in gegenwart deß richters / und sage / er habe dergleichen dingen [aberglaͤubische kraͤuter] keines bey sich1689 Valvasor,Krain II 180Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
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