Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfvater

Kampfvater

Kampfgehilfe, Kampfhelfer
  • nach sothaner inquisition / strecke der (verdaͤchtig-geweste) seine hand aus / in der hand seines kampff-vaters / oder seines geleit- und streit-bruders / in gegenwart deß richters / und sage / er habe dergleichen dingen [aberglaͤubische kraͤuter] keines bey sich
    1689 Valvasor,Krain II 180