Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfwärtel
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Ringrichter bei gerichtlichem Zweikampf
bdv.:
Kampfwärter
- auch will ich mir nicht herausnehmen bei diesem kampfe wärtel zu sein und meine stange dazwischen zu werfen ... der kampfwärtel war eine gerichtsperson, und ich richte niemanden, um von niemanden gerichtet zu seinvor 1781 Lessing/DWB. V 157
- kampfwaͤrtel ... ein wart, aufseher beim kampfe, besonders bey einem zweikampfe1808 Campe II 881Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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