Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfweig
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(durch Stellvertreter ausgetragener) Zweikampf
- qui supra praedictae pugnae quod chamfwich diximusum 741/48 LBai. 465Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- 772 MGConc. II 100
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- campwic wurden vormals die iudicia duellica genennet, da einer, in ermangelung des gehoͤrigen rechtlichen erweises, seine rechts-sache ... durch einen kampf mit der gegen-parthey, rechtsgehoͤrig ausmachen ... muste1755 Hellfeld II 809Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1795 Majer,GOrdalien 132f. [hier auch zur Etymologie]
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