Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfwette
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wie Kampfschatz
- des nachtes einen mhan bernedt, dath he tho deme rhade gha, offt kamp wedde dho, edder sostich mhan eede, offt ein jechtich geldt mede betherennach 1565 WurstfriesRüstrLR. 75Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- diese bürgschaft [verbürgung der partheien zum zweikampf], kampfschatz, kampfwedde, musste entweder der kläger ... leisten; oder, die partheien gaben einander ... ein pfand1795 Majer,GOrdalien 233
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