Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kampfwürdig

kampfwürdig

, kampfeswürdig
von einem Delikt gesagt, das nach der Schwere die Erhebung der Kampfklage zuläßt
I von Vermögensdelikten
II von Wunden
  • 1 Begriff
  • 2 spezielle Untersuchung beziehungsweise Feststellung des Gefährlichkeits(grades)
  • 3 Ladung vor Gericht; Erhebung der Klage; Zeugen
  • 4 nicht kampfwürdige Wunde 
  • 5 Strafbestimmungen und Folgen